Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

In den vergangenen Jahren und auch in jüngster Zeit sind in der Öffentlichkeit immer wieder schwere Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesmißbrauch bekannt geworden. Das hat den Gesetzgeber veranlasst, Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, § 8a und 72a) zu verbessern.

Der Landessportbund möchte die Verantwortlichen in Sportvereinen anregen, dem Thema Kinder- und Jugendschutz mehr Aufmerksamkeit zu widmen und die Berliner Regelungen (www.lsb-berlin.net) gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umzusetzen.

Auch wir,der Tempelhofer Tennis Club will dem Rechnung tragen, indem wir Nina Kroker und Frank Bachner zu unserer Kinderschutzbeauftragten ernannt haben. Kinder, Jugendliche und deren Eltern können sich in Sachen Kinder- und Jugendschutz vertrauensvoll an sie wenden.

Bei Neueinstellungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendbereich wird unser Verein in Zukunft die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangen. Dadurch wollen wir sicher stellen, daß kein Personal beschäftigt wird, welches rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171,174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 Strafgesetzbuch verurteilt worden ist.

Der Vorstand des Tempelhofer Tennis Clubs